Mitgliedsbeitrag (Stand 11. Sept. 2004)

 

Beitragsordnung

§1
Von den Mitgliedern der DGA wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Schatzmeisters festlegt.

a)

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird ab 01.01.2005 mit jährlich 50 € für Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung festgelegt. Für Ärzte in Ausbildung, Studenten und nicht ärztliche Mitglieder sowie für Ärzte im Ruhestand beträgt der Jahresbeitrag 35 € (Bescheinigung erforderlich). Der Beitrag schließt das Abonnement für das Mitteilungsblatt der Gesellschaft, das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, ein.

b)

Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31.3. des jeweiligen Kalenderjahres fällig. Aus Kostengründen wird gebeten, den Beitrag mittels Bankeinzugsermächtigung abbuchen zu lassen.
Überweisungen können auf das Konto 1011046688 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00 erfolgen.

c)

Für Mitglieder reduziert sich die Teilnahmegebühr an Veranstaltungen, die von der DGA ausgerichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Jahresbeitrag pünktlich geleistet wurde.

§2
Die Mitgliedschaft ruht, wenn trotz zweimaliger Erinnerung für zwei oder mehrere Jahre kein Jahresbeitrag geleistet wurde. Die Wiederaufnahme in die Gesellschaft kann ohne Weiteres erfolgen, wenn die ausstehenden Beiträge nachgezahlt worden sind.