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Mitgliedsbeitrag (Stand 11. Sept. 2004) |
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Beitragsordnung |
| a) |
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird ab 01.01.2005 mit jährlich 50 € für Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung festgelegt. Für Ärzte in Ausbildung, Studenten und nicht ärztliche Mitglieder sowie für Ärzte im Ruhestand beträgt der Jahresbeitrag 35 € (Bescheinigung erforderlich). Der Beitrag schließt das Abonnement für das Mitteilungsblatt der Gesellschaft, das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, ein. |
| b) |
Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31.3. des jeweiligen
Kalenderjahres fällig. Aus Kostengründen wird gebeten, den
Beitrag mittels Bankeinzugsermächtigung abbuchen zu lassen. |
| c) |
Für Mitglieder reduziert sich die Teilnahmegebühr an Veranstaltungen, die von der DGA ausgerichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Jahresbeitrag pünktlich geleistet wurde. |
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§2 |