Stand der Registrierung im Krebsregister Schleswig-Holstein und Konsequenzen für das Landeskrebsregistergesetz 2000

Alexander Katalinic, Institut für Krebsepidemiologie e.V., Medizinische Universität zu Lübeck

Aktueller Stand

Nach einer Erprobungsphase 1997 werden ab dem 1.1.1998 in Schleswig-Holstein Tumorneuerkrankungen flächendeckend registriert (Zielpopulation: ca. 2,7 Mio. Einwohner). Zur Zeit (Dez. 1998) sind ca. 15.000 Meldung im Register eingegangen. Diese wurden ca. 10.500 Tumoren (davon 1.000 in situ) zugeordnet. Die Vollständigkeit der Registrierung für das Erprobungsgebiet wird für 1997 auf ca. 56% geschätzt.

In der Erprobungsphase wurden u.a. folgende Problempunkte identifiziert:

Konsequenzen für das Landeskrebsregistergesetz 2000

Der Entwurf für das Landeskrebsregistergesetz 2000 stellt eine Weiterführung des bisher geltenden Ausführungsgesetzes dar und sieht u.a. folgende Korrekturen vor:

Diskussion

Der Aufbau des Krebsregisters Schleswig-Holstein hat die erste Phase hinter sich. Mit dem Beginn der flächendeckenden Erfassung zu Beginn des Jahres 1998 scheint sich die Meldung an das Register langsam zu etablieren. Neben der Meldepflicht als Grundlage für die Registrierung hat sich die Realisierung von EDV-Schnittstellen als wichtiger Punkt gezeigt. Die Verbesserung der Datenqualität ist durch die externe Kodierung der Tumordiagnosen noch weiter verbesserungswürdig. Hierzu sollen in Zukunft verstärkt Freitextangaben verwendet werden, die nachträglich im Register kontrolliert oder kodiert werden können.

Das neue Landeskrebsregistergesetz 2000 wird auf viele der aufgetretenen Probleme der Erprobungsphase reagieren und wird somit eine sinnvolle Basis für die Weiterführung der Krebsregistrierung in Schleswig-Holstein darstellen.

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